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Winterdienst im Gemeindebereich Andechs

Insbesondere beim massiven Schneefall Anfang Dezember haben viele mitgeholfen, die Gehwege für die Fußgänger wieder freizumachen – dafür ein großes Dankeschön von der Gemeindeverwaltung! Auch die allermeisten Autofahrer haben ihr Fahrzeug so rücksichtsvoll abgestellt, dass der Winterdienst mit seinem Schneepflug durchfahren und die Straße räumen konnte.

Nun ist der Winter mit Eis und Schnee wieder da, der Winterdienst ist wieder im Einsatz und auch die Anlieger an den öffentlichen Straßen sind wieder gefordert, zu räumen und zu streuen.

Gerne möchten wir Ihnen wieder ein paar Informationen zum Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht im Gemeindebereich Andechs geben:

  • Die Anlieger an öffentlichen Straßen sind verpflichtet, an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr die Gehwege entlang der Straßen zu räumen und, falls notwendig, zu streuen. Diese Verpflichtung gilt bis 20 Uhr.
    Falls an der Straße kein Gehweg vorhanden ist, muss am Fahrbahnrand ein 50 cm breiter Rand geräumt und ggf. gestreut werden.
    Grundlage dafür ist die gemeindliche Reinigungs- und Winterdienstverordnung, die auch auf der Homepage der Gemeinde unter Bürgerservice – Verordnungen und Satzungen veröffentlicht ist.
  • Der gemeindliche Winterdienst unterstützt die Anlieger zumindest teilweise dadurch, dass das kleine Räumfahrzeug auf der Fahrt zwischen den einzelnen Einsatzstellen der Gemeinde – wo möglich – auf den Gehwegen fährt und die dabei gleich mit räumt. Das ist aber nur eine Hilfestellung und keine Übernahme der Räum- und Streupflicht!
    Insbesondere Streuen ist dabei auch nicht möglich, der kleine Streumittelvorrat an diesem Fahrzeug würde dafür gar nicht ausreichen.
    Schauen Sie in diesen Bereichen deshalb bitte selbst regelmäßig nach und räumen und streuen Sie, wenn das notwendig ist!
  • Bitte sehen Sie davon ab, den Schnee der eigenen Zufahrt oder vom Garagenvorplatz auf die Straße (oder gegenüberliegenden Straße) zu schieben. Das ist nicht nur nach den ortsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde, sondern auch nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz verboten.
    Es ist klar, dass der Schneewall, der vom Schneepflug an den Fahrbahnrand und damit auch vor die Einfahrt geschoben wird, weggeräumt werden muss und dass dieser Schnee in aller Regel neben der Einfahrt an den Straßenrand geschoben wird. Der Schnee von den privaten Wege- oder Parkflächen hat aber auf der Straße nichts zu suchen!
  • Wir werden auch immer mal wieder gefragt, mit welchen Materialien gestreut werden darf.
    Die ortsrechtlichen Vorschriften sprechen von „geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt)“, § 10 der Reinigungs- und Winterdienstverordnung. Auch die Verwendung von Streusalz ist zulässig, wir bitten aber aus ökologischen Gesichtspunkten um eine möglichst sparsame Verwendung.
  • Die Gemeinde hat an drei Stellen im Gemeindebereich noch Streukästen aufgestellt, an denen sich jeder Bürger der Gemeinde Andechs kostenlos für den Hausgebrauch Splitt holen kann.
    Die Standorte dieser Streukästen sind:
    - in Erling an der Kientalstraße an der Möbelbörse im Alten Bauhof
    - in Frieding an der Kirche im Pankrazweg
    - in Machtlfing an der Kirche im Kirchenweg

Peter Kirchbichler, Ordnungsamt


 

Streugutbehälter im Gemeindegebiet

Bei winterlichen Verhältnissen im Gemeindegebiet informieren wir gerne über die Stellen, an denen die Streugutbehälter (Splitt) aufgestellt sind:

  • Erling, „alter Bauhof“ an der Kientalstraße
  • Frieding, Kirche St. Pankratius, Pankrazweg
  • Machtlfing, Kirche St. Johannes Baptist, Kirchenweg

Jeder Bürger der Gemeinde Andechs kann das Streugut für den Hausgebrauch kostenlos verwenden.


 

Münchner Ferienpass 2023/24

2023 MuenchenDE ferienpass

Die Gemeinde Andechs bietet auch heuer wieder für Kinder und Jugendliche im Alter von 6. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres den Münchner Ferienpass 2023/24 an.

Der Münchner Ferienpass bietet viele tolle Angebote und Tipps für aufregende Unternehmungen in und um München zu kostenfreien oder stark ermäßigten Preisen. Neben dem vielfältigen Ferienprogramm beinhaltet der Münchner Ferienpass auch den freien Eintritt in die Freibäder, Hallenbadgutscheine (M-Bäder), kostenlosen Eintritt in den Wildpark Poing, ins BMW-Museum, einen Eislauf-Gutschein im Prinzregentenstadion und vieles mehr. 

Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren bezahlen für den Münchner Ferienpass 14,- Euro, die kostenlose MVV Nutzung in den Sommerferien ist inklusive. Für Jugendliche ab 15 bis 17 Jahren kostet er 10,- Euro, jedoch ohne MVV Nutzung. Für die Ausstellung des Ferienpasses wird ein Foto benötigt.

Er gilt ein ganzes Schuljahr, jeweils in den bayerischen Ferien, beginnend mit den Herbstferien 2023 bis einschließlich der Sommerferien 2024.

Links und Downloads:
Flyer zum Ferienpass
Weitere Informationen und Download des Infoheftes zum Ferienpass


 

Sprechstunde des Pflegestützpunktes in der Gemeinde Andechs

Außensprechstunde jeden 2. Montag im Monat von 14:30 – 16:30 Uhr im Rathaus Andechs

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Starnberg bietet im Andechser Rathaus Auskunft und Beratung zu allen Themen rund um die Pflege:

  • welche Leistungsansprüche kann ich geltend machen
  • Vorbereitung auf den Medizinischen Dienst
  • Organisation/Koordination der Pflege und deren Finanzierung
  • Hilfsmittel
  • Schulungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
  • Absicherung für pflegende Angehörige

unabhängig, neutral, kostenfrei
Damit Sie sich in allen Bereichen gut informiert und beraten fühlen!

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine telefonische Terminvereinbarung beim Pflegestützpunkt empfohlen:
Pflegestützpunkt Starnberg
Moosstr. 18b
82319 Starnberg
Tel.: 08151-148 77 733
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Geänderte Öffnungszeiten in der Winterzeit | Wertstoffhof Andechs / Rothenfeld

Das AWISTA Starnberg KU weist auf die geänderte Öffnungszeiten in der Winterzeit an den Wertstoffhöfen im Landkreis hin. Von Anfang November bis Ende März hat Andechs / Rothenfeld, wie folgt geöffnet:

Dienstag bis Freitag von 13:00 – 17:00 Uhr
Samstag von 09:00 – 13:00 Uhr

Über die Website https://www.awista-starnberg.de/entsorgungseinrichtungen/ oder in der kostenlosen AWISTA-Abfall-App können sich die Bürger:innen regelmäßig über die gültigen Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen zu informieren.