AWISTA Starnberg KU | Abfallentsorgung Osterfeiertage
Liebe Tierfreunde, liebe Bedürftige,
am 26.04.25 findet von 14:00-16:00 Uhr die zweite Futterausgabe unserer neuen Tiertafel an der Hallbergerallee 10 in Tutzing statt.
Die Tiertafel der Tiefhilfe Tutzing e.V. gibt Futter und auch Sachspenden aus und wird künftig einmal im Monat – am letzten Samstag – stattfinden.
Eine vorherige Registrierung ist hierfür notwendig, den dazugehörigen Antrag finden Sie auf unserer Website:
Tiertafel der Tierhilfe Tutzing e.V.
Bitte bringen Sie hierfür folgende Unterlagen mit:
Eine Registrierung ist natürlich auch am ersten Ausgabetag vor Ort möglich.
Uns ist es sehr wichtig, dass wir alle Hilfsbedürftigen erreichen!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein bei uns vorbei zukommen oder Sie Probleme mit der Registrierung haben, so kontaktieren Sie uns bitte!
Wir finden eine Lösung!
Unser Angebot bezieht sich auf den kompletten Landkreis Starnberg.
Darüber hinaus würden wir uns sehr über jedes Angebot freuen, unserem Verein in der Öffentlichkeit noch bekannter zu machen. Natürlich sind wir auch über jede finanzielle Unterstützung, sei es durch Spenden oder anderweitige Beiträge, sehr dankbar, um unser Angebot weiterhin aufrechterhalten und ausbauen zu können.
Ihr Team der Tierhilfe Tutzing e.V.
Alle Informationen zur nächsten Bürgerversammlung der Gemeinde Andechs am 31.03.2025 finden Sie hier.
Traditionell findet heuer Ende Mai wieder an der Bergstraße hoch zum Klostergelände der Christi-Himmelfahrts-Markt statt. Wir sammeln derzeit Bewerbungen von Kunsthandwerkern, Hobbykünstlern und Marktfieranten und freuen uns, wenn wir Sie mit einem vielfältigen Angebot im Mai zu einem Bummel über das Marktgelände am Fuße des „Heiligen Bergs“ in Andechs einladen können.
Falls Sie Interesse an einem Standplatz haben oder weitere Informationen benötigen melden Sie sich bitte in der
Gemeinde Andechs
Andechser Str. 16
Fr. Essig, Tel. 08152/9325-30
Verkaufsstände müssen beim Jahrmarkt selbst gestellt werden. Die Standplatzgebühr beträgt für die gesamte Marktdauer je nach Standort 14,- € bzw. 20,- € pro Meter Verkaufsfläche. Bewerbungen, bitte mit Angaben zum Warenangebot und der benötigten Standfläche, nehmen wir gerne entgegen.
S. Essig, Marktverwaltung
Kehrtermine 2025
Nachstehend geben wir Ihnen die Kehrtermine der SASTRA Straßenreinigung GmbH für das Jahr 2025 bekannt:
13. KW | 26.03. – 27.03.2025
17. KW | 23.04. – 24.04.2025
21. KW | 21.05. – 22.05.2025
25. KW | 17.06. – 18.06.2025
29. KW | 16.07. – 17.07.2025
33. KW | 13.08. – 14.08.2025
37. KW | 10.09. – 11.09.2025
41. KW | 08.10. – 09.10.2025
45. KW | 05.11. – 06.11.2025
50. KW | 10.12. – 11.12.2025
Die Termine können aufgrund witterungsbedingter Verhältnisse variieren.
Der Münchner Ferienpass 2024/2025 ist bei uns in der Gemeine Andechs erhältlich
Der Münchner Ferienpass ist für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren, die ihre Ferien mit spannenden Freizeitaktivitäten in München und Umland verbringen wollen und gilt während der bayerischen Schulferien - beginnend mit den Herbstferien 2024 bis zum letzten Tag der Sommerferien 2025.
Er bietet Tipps für aufregende Unternehmungen in und um München zu kostenfreien oder stark ermäßigten Preisen. Der Ferienpass ist ein kleines Gutscheinheft, in dem zahlreiche Gutscheine zum Heraustrennen sind (beispielsweise fünf Gutscheine für den freien Eintritt in eines der M-Bäder, zwei Gutscheine für den kostenlosen Eintritt in den Tierpark Hellabrunn und vieles mehr). Auch können mit dem Ferienpass alle Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren in den Pfingst- und Sommerferien den freien Eintritt in die Freibäder genießen.
Kosten für den Ferienpass:
Wichtig! Für den Kauf des Ferienpasses benötigt ihr ein altersgerechtes Foto.
Weitere Informationen zum Ferienpass auf der Website der Stadt München
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2025 Bauanträge, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide, Abgrabungsanträge,...nicht mehr bei der Gemeinde abgegeben werden können, sondern direkt beim Landratsamt Starnberg zur Prüfung und weiteren Bearbeitung eingereicht werden müssen!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Landratsamt Starnberg ab dem 01.04.2025 den digitalen Bauantrag annimmt und ab diesem Zeitpunkt in der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) gelistet ist.
Antragstellung - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Rechtsverordnung - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Genehmigung - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter 9. Aufbau und Ansprechpersonen der Bauverwaltung im Landratsamt / Landratsamt Starnberg Online oder unter 08151/14877456.