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Informationen zur neuen Grundsteuer

Neuregelung der Grundsteuer ab 2025:

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgesetz für Bayern verabschiedet. Ab 2025 wird der Wert eines Grundstückes nur noch nach der Größe der Fläche berechnet.

Dies bedeutet, wer am 01.01.2022 Eigentümer:in eines Grundstückes war, muss verpflichtend in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies ist entweder auf elektronischem Wege unter www.grundsteuer.bayern.de möglich oder in Papierform.

Die Formulare hierzu gibt es ab dem 01.Juli 2022 im Internet, in Ihrem Finanzamt oder Ihrer Gemeinde.

Für Fragen zur Grundsteuerreform wurde eine Hotline eingerichtet. Diese ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 089.3070 0077

Ebenso finden Sie sämtliche Informationen (wie auch die Formulare) auf der Seite des bayerischem Landesamt für Steuern unter: www.grundsteuer.bayern.de

Bitte reichen sie Ihre Unterlagen direkt beim Finanzamt und nicht in der Gemeinde ein!