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Informationen zur neuen Grundsteuer

Neuregelung der Grundsteuer ab 2025:

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgesetz für Bayern verabschiedet. Ab 2025 wird der Wert eines Grundstückes nur noch nach der Größe der Fläche berechnet.

Dies bedeutet, wer am 01.01.2022 Eigentümer:in eines Grundstückes war, muss verpflichtend in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies ist entweder auf elektronischem Wege unter www.grundsteuer.bayern.de möglich oder in Papierform.

Die Formulare hierzu gibt es ab dem 01.Juli 2022 im Internet, in Ihrem Finanzamt oder Ihrer Gemeinde.

Für Fragen zur Grundsteuerreform wurde eine Hotline eingerichtet. Diese ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 089.3070 0077

Ebenso finden Sie sämtliche Informationen (wie auch die Formulare) auf der Seite des bayerischem Landesamt für Steuern unter: www.grundsteuer.bayern.de

Bitte reichen sie Ihre Unterlagen direkt beim Finanzamt und nicht in der Gemeinde ein!


 

Informationen zur Ukraine-Hilfe

Die Ukraine-Hilfe wird zentral für den Landkreis Starnberg über das Landratsamt Starnberg organisiert:

Ukraine Info-Hotline
Diese beantwortet Fragen zu lokalen Themen rund um die Hilfe für ukrainische Flüchtlinge und vermittelt an entsprechende Stellen weiter.
Montag – Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Tel.: +49 (0) 8151 148 - 77799
Link: Landratsamt Starnberg richtet Ukraine-Infohotline ein

Informationen zur Ukraine-Hilfe
Link: Landratsamt Starnberg Ukraine-Hilfe

Wer ohne Organisation helfen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Spendenkonto für Geflüchtete aus der Ukraine vom Landratsamt Starnberg:
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE37 7025 0150 0430 0500 47
BIC: BYLADEM1KMS
Bitte als Verwendungszweck: Ukrainehilfe Landkreis Starnberg angeben.

Wer eine Spendenbescheinigung benötigt, wird gebeten, eine E- Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu schicken. Die E-Mail sollte neben dem Betreff „Spendenbescheinigung“, die Angabe von Name und Vorname, Anschrift, sowie die Höhe der Spende enthalten.

Weitere Information zum Spendenkonto erhalten Sie in der Presseinformation des Landratsamt Starnberg.

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Informationen zu der Ukraine-Krise von dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration finden Sie hier:
Link: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration


 

Krisendienst Psychiatrie - Wohnortnahe Hilfe in seelischer Not

» Sozialeinrichtungen - Krisendienst Psychiatrie - Wohnortnahe Hilfe in seelischer Not
» Veröffentlicheung als PDF

0180 / 655 3000, täglich von 0 bis 24 Uhr, an 365 Tagen im Jahr: Der Krisendienst Psychiatrie für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Ebersberg, Erding und Freising sowie aus ganz Oberbayern erreichbar. Er bietet Menschen in seelischer Not wohnortnahe psychiatrische Hilfe wie persönliche Beratung oder Hausbesuche in besonders schweren Krisenfällen. Bei Bedarf sind innerhalb einer Stunde mobile Krisenhelfer vor Ort, um besonders belasteten Menschen beizustehen.