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Hinweise zum Winterdienst im Gemeindebereich

Der Spruch „der nächste Winter kommt bestimmt“ dürfte auch heuer wieder seine Richtigkeit haben. Daher frühzeitig noch Hinweise zum Winterdienst in unserer Gemeinde:

Es wird wie jedes Jahr gerade bei den ersten Schneefällen vermutlich auch leider wieder zu Problemen kommen, bis sich alles soweit „eingespielt“ hat. Das Hauptproblem für unseren Winterdienst sind dabei abgestellte Fahrzeuge und in die Fahrbahn hereinhängende Äste und Zweige!

Das Räumfahrzeug braucht mindestens 3 m Breite (in Kurvenbereichen noch mehr), um die Straße räumen zu können. Wenn dann wegen der Schneewälle am Straßenrand die geparkten Autos immer weiter in die Fahrbahn ragen, gibt es Schwierigkeiten. Halten Sie deshalb bitte eine mindestens 3 m breite Gasse auf den Straßen und auch genügend Wende- und Rangierfläche in Kurven und Einmündungen frei. Der Winterdienst kommt nicht durch und die Straße kann nicht geräumt werden, wenn ein Auto „im Weg“ steht.
Schneiden Sie bitte auch, falls noch nicht geschehen, die Äste und Zweige Ihrer Büsche und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück und halten Sie den Verkehrsraum auf den Straßen, aber natürlich auch auf den Geh- und Fußwegen frei. Wenn das Räumfahrzeug wieder an Ästen und Zweigen entlangstreift (die meist durch Schneefall schwerer geworden sind und damit viel tiefer hängen als gewöhnlich) sind die Seiten- und Rückspiegel voll Schnee und damit „blind“, das Fahrzeug kann dann nicht mehr rangieren!

Wir möchten an dieser Stelle auch an die Räum– und Streupflicht der Bürger:innen erinnern: Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Eigentümer von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen und Wegen angrenzen oder durch sie erschlossen werden, verpflichtet, die Gehbahn auch bei Schnee oder Glätte in sicherem Zustand zu halten.

Dazu ist an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis jeweils abends um 20 Uhr (hier haben sich die rechtlichen Vorgaben geändert!) die Gehbahn soweit möglich von Schnee und Eis freizumachen sowie ausreichend zu bestreuen, solange und sooft dies erforderlich ist. Der geräumte Schnee ist am Rande der Gehbahn so zu lagern, dass weder der Fahrzeug- noch der Fußgängerverkehr behindert werden. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind ebenso wie die abgesenkten Hochborde als Überquerungshilfen für Kinderwägen und Rollstühle freizuhalten.

Wir sind unverändert der Ansicht, dass der Winterdienst im Gemeindebereich bisher sehr gut funktioniert hat und dass von allen Mitarbeitern im Winterdienst auch sehr gute Arbeit geleistet wird. Falls es aber doch mal zu Problemen kommen sollte, geben Sie in der Gemeindeverwaltung bei Herr Kirchbichler, Tel. 08152.9325-21 Bescheid.

Peter Kirchbichler, Ordnungsamt