Bauantrags- und Baugenehmigungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2025 Bauanträge, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide, Abgrabungsanträge,...nicht mehr bei der Gemeinde abgegeben werden können, sondern direkt beim Landratsamt Starnberg zur Prüfung und weiteren Bearbeitung eingereicht werden müssen!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Landratsamt Starnberg ab dem 01.04.2025 den digitalen Bauantrag annimmt und ab diesem Zeitpunkt in der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) gelistet ist.
Antragstellung - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Rechtsverordnung - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Genehmigung - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter 9. Aufbau und Ansprechpersonen der Bauverwaltung im Landratsamt / Landratsamt Starnberg Online oder unter 08151/14877456.