Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Das Bayerische Innenministerium hat das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags mit Bekanntmachung vom 30.07.2021 zugelassen.
Das Volksbegehren hat den Inhalt „Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung des Landtags.“
Art 83 des Landeswahlgesetztes lautet „Auf Antrag von einer Million Stimmberechtigten ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtags herbeizuführen“.
Die Eintragungslisten dazu liegen von Donnerstag, den 14. Oktober bis einschließlich Mittwoch, den 27. Oktober bayernweit zur Unterschrift aus.
Zur Eintragung im Rathaus Andechs wurden folgende Zeiten festgelegt (Art. 79 Abs. 2 der Landeswahlordnung):
Montag von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 20:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Ein Samstags- oder Sonntagstermin von mindestens 2 Stunden ist auch vorgeschrieben, dazu wird am Samstag, den 23. Oktober von 10:00 – 12:00 Uhr das Rathaus geöffnet.
Bitte klingeln Sie während der oben genannten Öffnungszeiten am Rathaus, wenn Sie sich für das Volksbegehren eintragen wollen.