Informationspflichten – DSGVO
Hier können Sie Informationen zu den einzelnen Bereichen der Gemeinde Andechs
nach Art. 13 und 14 DSGVO einsehen:
SG13 Sozialstation "Haus Erling"
Hier können Sie Informationen zu den einzelnen Bereichen der Gemeinde Andechs
nach Art. 13 und 14 DSGVO einsehen:
SG13 Sozialstation "Haus Erling"
Sitzungsbeginn jeweils 19:00 Uhr
14.01.2025 Gemeinderatssitzung
21.01.2025 Bauausschusssitzung
11.02.2025 Gemeinderatssitzung
18.02.2025 Bauausschusssitzung
11.03.2025 Gemeinderatssitzung
18.03.2025 Bauausschusssitzung
31.03.2025 Bürgerversammlung für Erling, Frieding und Machtlfing um 19:30 Uhr
08.04.2025 Gemeinderatssitzung und Bauausschusssitzung
Unterlagen für die Sitzungen müssen bitte spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung eingereicht, werden damit diese in die fristgerechte Ladung mit aufgenommen werden können.
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2025 Bauanträge, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide, Abgrabungsanträge,...nicht mehr bei der Gemeinde abgegeben werden können, sondern direkt beim Landratsamt Starnberg zur Prüfung und weiteren Bearbeitung eingereicht werden müssen!
Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter 9. Aufbau und Ansprechpersonen der Bauverwaltung im Landratsamt / Landratsamt Starnberg Online oder unter 08151/14877456.
Für Ihre Überweisung können Sie folgende Bankverbindungen nutzen:
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg e.G. IBAN: DE 96 7009 3200 0005 1060 52
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg IBAN: DE 18 7025 0150 0438 9805 00
Hebesatz für Gewerbesteuer 320 v.H.
Der Hebesatz für Grundsteuer -A- und -B- beträgt jeweils 310 %.
Die Grundsteuer ist vierteljährlich zur Quartalsmitte zu entrichten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres.
Auf schriftlichen Antrag kann die Grundsteuer auch einmal jährlich zum 01.07. entrichtet werden. Abbucher haben nichts zu veranlassen / Barzahler müssen selbst dran denken den Betrag zu überweisen!
Ein jährlicher Grundsteuerbescheid wird nicht versandt - Der zuletzt zugestellte Bescheid wird per öffentlicher Bekantmachung zu Jahresbeginn wieder für rechtskräftig erklärt.
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund: 60,00 € pro Jahr, bzw. 30,00 € für einen Jagd-/Forsthund.
Für einen Kampfhund beträgt die Steuer 600,00 € pro Jahr.
Fälligkeit der Hundesteuer: 15.04. jeden Jahres.
Bei Anmeldung des Hundes erhalten Sie einen Bescheid, der bis zur Aufhebung Gültigkeit hat.
Ein jährlicher Bescheid über die Hundesteuer wird nicht versandt!
Abbucher haben nichts zu veranlassen. Barzahler müssen selbst daran denken, den Betrag zu überweisen.
Im Gemeindebereich gibt es 15 Dog-Stationen und jede Menge Hundekot-Tüten. Bitte nutzen Sie diese!
Kiesgrube Frieding: Aushub 6,00 €/m³, Kies (nicht frostsicher) 6,00 €/m³, Bauschutt 7,00 €/m³
Kiesgrube Spornritt: Aushub 6,00 €/m³
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hier können Sie für wichtige Anliegen Formulare online ausfüllen und ausdrucken oder per E-Mail an uns senden. Bitte beachten Sie: Bei einigen Vorgängen benötigen wir jedoch noch Ihre persönliche Unterschrift, deshalb müssen Sie hier das ausgefüllte Formular ausdrucken und uns in Papierform unterschrieben zukommen lassen.
Steuern, Gebühren und Beiträge:
Bauordnungsrechtliche Satzungen und Verordnungen finden Sie unter Rathaus/Bauamt/Bebauungspläne und Satzungen
PDF: Bekanntmachung
PDF: Kiesgrubenordnung ab 22.04.2022
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung)