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Sitzungstermine

Sitzungsbeginn jeweils 19:00 Uhr

14.01.2025   Gemeinderatssitzung
21.01.2025   Bauausschusssitzung
11.02.2025   Gemeinderatssitzung
18.02.2025   Bauausschusssitzung
11.03.2025   Gemeinderatssitzung
18.03.2025   Bauausschusssitzung
31.03.2025   Bürgerversammlung für Erling, Frieding und Machtlfing um 19:30 Uhr
08.04.2025   Gemeinderatssitzung und Bauausschusssitzung
 

Unterlagen für die Sitzungen müssen bitte spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung eingereicht, werden damit diese in die fristgerechte Ladung mit aufgenommen werden können.

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2025 Bauanträge, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide, Abgrabungsanträge,...nicht mehr bei der Gemeinde abgegeben werden können, sondern direkt beim Landratsamt Starnberg zur Prüfung und weiteren Bearbeitung eingereicht werden müssen!
Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter 9. Aufbau und Ansprechpersonen der Bauverwaltung im Landratsamt / Landratsamt Starnberg Online oder unter 08151/14877456.

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Steuern, Gebühren, Beiträge

Für Ihre Überweisung können Sie folgende Bankverbindungen nutzen:

VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg e.G. IBAN: DE 96 7009 3200 0005 1060 52
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg IBAN: DE 18 7025 0150 0438 9805 00

  • Abwassergebühren

  • Gewerbesteuer

    Hebesatz für Gewerbesteuer 320 v.H.

  • Grundsteuer

    Grundsteuerhebesetzung (PDF)

    Der Hebesatz für Grundsteuer -A- und -B- beträgt jeweils 310 %.

    Die Grundsteuer ist vierteljährlich zur Quartalsmitte zu entrichten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres.

    Auf schriftlichen Antrag kann die Grundsteuer auch einmal jährlich zum 01.07. entrichtet werden. Abbucher haben nichts zu veranlassen / Barzahler müssen selbst dran denken den Betrag zu überweisen!

    Ein jährlicher Grundsteuerbescheid wird nicht versandt - Der zuletzt zugestellte Bescheid wird per öffentlicher Bekantmachung zu Jahresbeginn wieder für rechtskräftig erklärt.

  • Hundesteuer

    Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund: 60,00 € pro Jahr, bzw. 30,00 € für einen Jagd-/Forsthund.
    Für einen Kampfhund beträgt die Steuer 600,00 € pro Jahr.
    Fälligkeit der Hundesteuer: 15.04. jeden Jahres.
    Bei Anmeldung des Hundes erhalten Sie einen Bescheid, der bis zur Aufhebung Gültigkeit hat.

    Ein jährlicher Bescheid über die Hundesteuer wird nicht versandt!

    Abbucher haben nichts zu veranlassen. Barzahler müssen selbst daran denken, den Betrag zu überweisen.

    Im Gemeindebereich gibt es 15 Dog-Stationen und jede Menge Hundekot-Tüten. Bitte nutzen Sie diese!

    Hundesteuersatzung
    Hundesteuersatzung Änderung

    Formulare:
    Anmeldung Hundesteuer
    Abmeldung Hundesteuer

  • Kiesgrubenpreise

    Kiesgrube Frieding: Aushub 6,00 €/m³, Kies (nicht frostsicher) 6,00 €/m³, Bauschutt 7,00 €/m³
    Kiesgrube Spornritt: Aushub 6,00 €/m³

    Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Bekanntmachung
    Kiesgrubenordnung

  • Müllgebühren

  • Wassergebühren, Kanalgebühren

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Formulare

Hier können Sie für wichtige Anliegen Formulare online ausfüllen und ausdrucken oder per E-Mail an uns senden. Bitte beachten Sie: Bei einigen Vorgängen benötigen wir jedoch noch Ihre persönliche Unterschrift, deshalb müssen Sie hier das ausgefüllte Formular ausdrucken und uns in Papierform unterschrieben zukommen lassen.

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Verordnungen und Satzungen

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