Übersichtskarte Landratsamt Starnberg
Hinweis zur aktuellen Situation:
Zugang im Rathaus Andechs weiterhin nur nach Terminvereinbarung.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider haben wir Corona noch lange nicht überstanden. Es gilt nach wie vor achtsam zu sein und zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Aus diesen Gründen können wir unser Rathaus leider noch nicht, wie gewohnt, öffnen. Wir stehen Ihnen jedoch telefonisch oder per Mail gerne zur Verfügung.
Ebenfalls bieten wir Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung persönliche Gespräche an.
Die Ansprechpartner der Fachbereiche finden Sie auf unserer Website unter: » Verwaltung bzw. können Sie sich über die Telefonnummer: 08152 9325 – 0 direkt verbinden lassen.
Als verantwortungsbewusste Behörde, steht der Schutz der Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger für das Rathaus an erster Stelle. Sie werden daher gebeten, nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zu ihren Terminen zu erscheinen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Ihre Gemeinde Andechs – Verwaltung
» Link: Sofort Antrag für Gewerbetreibende
Der Bayerische Ministerrat hat auf Betreiben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger heute Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe beschlossen.
Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen von 5.000 auf 9.000 € bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 auf 15.000 € bei 6-10 Mitarbeitern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 €. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun bis zu 50.000 €.
Zudem wurden auch die Antragsvoraussetzungen für die Sofort-Hilfe noch einmal gelockert. Ab sofort gilt: Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.
Wer einen Liquiditätsengpass hat und bereits zuvor einen Antrag auf bayerische Soforthilfe gestellt hatte (bis zu 5.000 € bzw. bis zu 7.500 €), der kann einen Folgeantrag stellen um die Differenz zur neuen, höheren Summe auszugleichen. Finden Sie bitte den Online-Antrag und das Verfahren auf unserer Seite www.starnberger-unternehmenshilfe.org unter der Kategorie „Sofort-Hilfen“.