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» Link: Sofort Antrag für Gewerbetreibende

Der Bayerische Ministerrat hat auf Betreiben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger heute Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe beschlossen.

Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen von 5.000 auf 9.000 € bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 auf 15.000 € bei 6-10 Mitarbeitern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 €. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun bis zu 50.000 €.

Zudem wurden auch die Antragsvoraussetzungen für die Sofort-Hilfe noch einmal gelockert. Ab sofort gilt: Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.

Wer einen Liquiditätsengpass hat und bereits zuvor einen Antrag auf bayerische Soforthilfe gestellt hatte (bis zu 5.000 € bzw. bis zu 7.500 €), der kann einen Folgeantrag stellen um die Differenz zur neuen, höheren Summe auszugleichen. Finden Sie bitte den Online-Antrag und das Verfahren auf unserer Seite www.starnberger-unternehmenshilfe.org unter der Kategorie „Sofort-Hilfen“.