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Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Europawahl am 9. Juni 2024


Teilnahme bzw. Stimmberechtigung bei dieser Wahl

Die Gemeindeverwaltung ist schon mit den ersten Vorbereitungen zu dieser Wahl beschäftigt, wir bekommen auch langsam häufiger Fragen dazu. Derzeit wird am häufigsten nachgefragt, ab wann man wählen darf und wer da wählen darf.

Grundsätzlich wahlberechtigt sind bei dieser Europawahl

  • alle Deutschen im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union wohnhaft sind,
  • und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 6 des Europawahlgesetzes -EuWG-)

Das bedeutet, alle Deutschen, die die obengenannten Voraussetzungen erfüllen und am Stichtag 28.04.2024 hier in Andechs gemeldet sind, werden automatisch in unser Wählerverzeichnis aufgenommen. Für Sonderfälle wie z.B. Umzüge zum oder nach dem Stichtag wenden Sie sich bitte an unser Einwohnermeldeamt.

Für die Wahlberechtigung von Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen. Diese Personen werden aber nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern nur auf Antrag!

Wenn bereits bei einer früheren Europawahl ein solcher Antrag gestellt wurde, gilt der bis zu einem Widerruf weiter und es muss nichts mehr unternommen werden, diese Personen werden auch automatisch in unser Wählerverzeichnis aufgenommen. Falls Sie aber zum ersten Mal hier wählen möchten ist ein förmlicher Antrag notwendig. Dieser Antrag ist auf der Homepage der Bundeswahlleiterin eingestellt, hier der Link dazu:
https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf 
Dieser Antrag muss bis spätestens Sonntag, 19.05.2024 ausgefüllt und unterschrieben hier in der Gemeinde eingegangen sein (am Wochenende bitte den Briefkasten des Rathauses benutzen). In diesem Antrag wird u.a. an Eides statt versichert, dass die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dass nur hier und an keiner anderen Stelle in der Bundesrepublik oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU an der Wahl teilgenommen wird. Diese Antragstellung wird über einen Datenaustausch bei der Bundeswahlleiterin auch dem jeweiligen Heimatstaat mitgeteilt.

Die Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden ist uns aktuell vor Pfingsten in der 20. Kalenderwoche angekündigt, wir können dann auch sofort mit der Ausgabe von Briefwahlunterlagen beginnen.

Abschließend auch nochmals wiederholt: die Wahlberechtigung bzw. das sog. Wahlalter ist bei der kommenden Europawahl erstmals auf das 16. Lebensjahr festgelegt worden, nicht wie bei früheren Jahren auf das 18. Lebensjahr!

Wir halten Sie auf dem Laufenden, falls uns zu bestimmten Themenbereichen wieder verstärkt Nachfragen erreichen aber natürlich gilt auch unverändert: wenn etwas unklar ist oder wenn Sie Fragen haben melden Sie sich doch bitte in der Gemeindeverwaltung!

Peter Kirchbichler, Ordnungsamt


AWISTA-Starnberg | Sommeröffnungszeiten

Mit dem Beginn der Sommerzeit am letzten Märzwochenende (Ostern) werden auch die Öffnungszeiten auf fünf Wertstoffhöfen im Landkreis Starnberg wieder angepasst. Ab dem 2. April 2024 gelten auf diesen wieder die Sommeröffnungszeiten.


Um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden wie schon bereits in der Vergangenheit, die Öffnungszeiten entsprechend der Sommerzeit angepasst.
Dies bedeutet, dass die unten aufgeführten Wertstoffhöfe ab dem 2. April 2024 wie folgt geöffnet haben:
Andechs / Rothenfeld, Abt-Gregor-Danner-Straße 14, 82346 Andechs Di. bis Fr. 14:00 - 18:00 Uhr und Sa. 09:00 - 13:00 Uhr

Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung der AWISTA-Starnberg.

AWISTA | Abfuhrtermine Osterfeiertage 2024

240320 AWISTA AbfuhrtermineOsterfeiertage


 

Kehrtermine 2024

Die SASTRA Straßenreinigung GmbH informiert über die Kehrtermine für das Jahr 2024:

KW 13  |  27.03. – 28.03.2024

KW 16  |  17.04. – 18.04.2024

KW 20  |  15.05. – 16.05.2024

KW 25  |  19.06. – 20.06.2024

KW 28  |  10.07. – 11.06.2024

KW 32  |  07.08. – 08.08.2024

KW 36  |  04.09. – 05.09.2024

KW 41  |  09.10. – 10.10.2024

KW 45  |  06.11. – 07.11.2024

KW 50  |  11.12. – 12.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Termine aufgrund witterungsbedingter Verhältnisse variieren können.


 

Andechser Umweltgespräche | Vortragsreihe

Andechser Umweltgespräche
global denken, lokal handeln

 

17.04.2024 | Wie heizen wir in Zukunft?

Beginn: 19 Uhr
Ort: Sitzungssaal Rathaus

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seine Umsetzung.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Dazu müssen die CO2- Emissionen auf null reduziert werden, auch die von Heizungen. Das GEG ist nach hitzigen Diskussionen jetzt in Kraft. Was müssen Verbraucher beachten, die eine neue Heizung benötigen? Welche Förderung gibt es? Wie nachhaltig ist das Heizen mit Holz?

Referent: Kaminkehrermeister Florian Stiller | https://www.meister-stiller.de/index.html


Weitere Veranstaltungstermine folgen... 

Andechser Umweltgespräche | global denken, lokal handeln

Andechser Umweltgespräche
global denken, lokal handeln

Ort: Sitzungssaal
Beginn: jeweils 19 Uhr

Ca. 1h Vortrag, 30 min. Diskussion

Mittwoch, 17.04.24 | Wie heizen wir in Zukunft?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seine Umsetzung.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Dazu müssen die CO2- Emissionen auf null reduziert werden, auch die von Heizungen. Das GEG ist nach hitzigen Diskussionen jetzt in Kraft. Was müssen Verbraucher beachten, die eine neue Heizung benötigen? Welche Förderung gibt es? Wie nachhaltig ist das Heizen mit Holz?
Referent: Kaminkehrermeister Florian Stiller | https://www.meister-stiller.de/index.html

Weitere Veranstaltungstermine folgen.


 

Mikrozensus 2024

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das
Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

> Hier geht es zur Pressemitteilung zum Mikrozensus 2024 des Bayerischen Landesamt für Statistik